Tod nach Unfall oder Krankheit
Versicherungsleistungen bei Kindstod
- Nach dem Tod eines Kindes, sei es nach einem Unfall oder einer Krankheit, sind für die zurückbleibenden Eltern keinerlei Renten vorgesehen. Dies weder aus der 1. noch aus der 2. Säule.
Versicherungsleistungen bei Elterntod
- Damit Kinder nach dem Tod eines Elternteils nicht in finanzielle Not geraten, erhalten sie Leistungen aus verschiedenen Sozialversicherungen.
Leistung aus der 1. und 2. Säule
- Falls ein Vater oder eine Mutter stirbt richtet die AHV für jedes Kind eine Waisenrente aus. Dies allerdings nur, falls der Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich das Kind noch in Ausbildung befinden und nicht über 25 Jahre alt ist.
- Beim Verlust eines Elternteils wird für jedes zurückbleibende Kind eine Waisenrente ausbezahlt. Dies allerdings nur, falls der Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet und nicht über 25 Jahre alt ist. Ausgerichtet wird die Waisenrente von der Unfallversicherung UVG und / oder der Pensionskasse.
Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie als Elternteil Ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung ganz oder teilweise aufgeben, ist zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig. Dies, weil die 2. Säule ganz oder teilweise wegfällt.
Unser Angebot
Dieser zusätzliche Bedarf nach Versicherungsschutz deckt swissinvestkb Safe ganz flexibel für Sie. Denn dank dieser Risikoversicherung erhalten Sie, falls etwas Schlimmes passiert, zusätzliche Leistungen in Kapitalform.