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Kinder

Was, wenn ein Elternteil die Arbeit ganz oder teilweise aufgibt? Oder wenn Ihrem Kind etwas zustösst?

Invalidität

Invalidität nach Unfall oder Krankheit

Sozialversicherungsleistungen für Kinder 

  • Aus der 1. Säule erhalten Kinder nur nach einem schweren Unfall eine Rente. Diese Leistungen aus der Invalidenversicherung (IV) gibt es für Kinder aber frühestens ab einem Alter von 18 Jahren.
  • Aus der 2. Säule sind keine Leistungen vorgesehen.

Sozialversicherungsleistungen für Eltern

  • Wenn Sie als Elternteil in Ihrer Erwerbstätigkeit wegen eines Gesundheitsschadens teilweise oder ganz eingeschränkt sind, erhalten Sie Leistungen aus verschiedenen Sozialversicherungen.

Leistung aus der 1. und 2. Säule

  1. Als Eltern haben Sie aus der Invalidenversicherung (IV) Anspruch auf eine Kinderrente für jedes Kind. Dies allerdings nur, falls Ihr Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich Ihre Kinder noch in Ausbildung befinden und nicht über 25 Jahre alt sind.
  2. Können Sie wegen eines Unfalls nicht mehr im gewohnten Mass arbeiten, erhalten Sie aus der Unfallversicherung UVG keine Rente. Ist Ihre Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit eingeschränkt, haben Sie allerdings für jedes Kind eine Kinderrente aus der Pensionskasse zugute. Dies allerdings nur, falls Ihr Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich Ihre Kinder noch in Ausbildung befinden und nicht über 25 Jahre alt sind.

Darauf sollten Sie achten

Vorsorgebedarf für Kinder

  • Sie sollten prüfen, ob ein Bedarf nach einem zusätzlichen Versicherungsschutz für Ihre Kinder besteht.

Jobreduktion wegen Kind

  • Wenn Sie als Elternteil Ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung ganz oder teilweise aufgeben, ist zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig. Dies, weil die 2. Säule ganz oder teilweise wegfällt.

Unser Angebot

Dieser zusätzliche Bedarf nach Versicherungsschutz deckt swissinvestkb Safe ganz flexibel für Sie. Dank dieser Risikoversicherung erhalten Sie, falls etwas Schlimmes passiert, nämlich zusätzliche Leistungen in Kapitalform.

Tod

Tod nach Unfall oder Krankheit

Versicherungsleistungen bei Kindstod

  • Nach dem Tod eines Kindes, sei es nach einem Unfall oder einer Krankheit, sind für die zurückbleibenden Eltern keinerlei Renten vorgesehen. Dies weder aus der 1. noch aus der 2. Säule.

Versicherungsleistungen bei Elterntod

  • Damit Kinder nach dem Tod eines Elternteils nicht in finanzielle Not geraten, erhalten sie Leistungen aus verschiedenen Sozialversicherungen.

Leistung aus der 1. und 2. Säule

  1. Falls ein Vater oder eine Mutter stirbt richtet die AHV für jedes Kind eine Waisenrente aus. Dies allerdings nur, falls der Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich das Kind noch in Ausbildung befinden und nicht über 25 Jahre alt ist.

  2. Beim Verlust eines Elternteils wird für jedes zurückbleibende Kind eine Waisenrente ausbezahlt. Dies allerdings nur, falls der Nachwuchs nicht älter als 18 Jahre ist bzw. wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet und nicht über 25 Jahre alt ist. Ausgerichtet wird die Waisenrente von der Unfallversicherung UVG und / oder der Pensionskasse.

Darauf sollten Sie achten

Wenn Sie als Elternteil Ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung ganz oder teilweise aufgeben, ist zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig. Dies, weil die 2. Säule ganz oder teilweise wegfällt.

Unser Angebot

Dieser zusätzliche Bedarf nach Versicherungsschutz deckt swissinvestkb Safe ganz flexibel für Sie. Denn dank dieser Risikoversicherung erhalten Sie, falls etwas Schlimmes passiert, zusätzliche Leistungen in Kapitalform. 


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