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Lebensgemeinschaft

Was, wenn Ihnen oder Ihrem Partner etwas zustösst? Wie können Sie gemeinsames Eigentum absichern?

Invalidität

Invalidität nach Unfall oder Krankheit

Wenn Sie in Ihrer Erwerbstätigkeit wegen eines Gesundheitsschadens teilweise oder ganz eingeschränkt sind, erhalten Sie Leistungen aus verschiedenen Sozialversicherungen.

Leistung aus der 1. und 2. Säule

  1. Betroffene Versicherte haben aus der Invalidenversicherung (IVG) Anspruch auf eine Rente. Für den Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin jedoch werden keine Leistungen aus der 1. Säule entrichtet.

  2. Können Sie wegen eines Unfalls nicht mehr im gewohnten Mass arbeiten, erhalten Sie eine Rente aus der Unfallversicherung (UVG). Ist Ihre Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit eingeschränkt, haben Sie eine Rente aus der Pensionskasse zugute. Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner erhält keine Leistung.

Darauf sollten Sie achten

Wenn Ihnen etwas zustossen sollte, besteht bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit Bedarf nach einem zusätzlichen Versicherungsschutz.

Unser Angebot

Die Renten der gesetzlichen Vorsorge bei Erwerbsunfähigkeit fallen oft weit tiefer aus als Ihr vorgängiges Einkommen. Diese Lücke können Sie mit swissinvestkb Safe . Dank dieser Risikoversicherung erhalten Sie zusätzliche Leistungen in Rentenform. 

Tod

Tod nach Unfall oder Krankheit

Damit beim Tod der versicherten Person der Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin nicht in finanzielle Not gerät, bietet sich eine Risikoversicherung an. Dies, weil weder die AHV noch die Unfallversicherung Leistungen an den überlebenden Partner auszahlt. Je nach Reglement der Pensionskasse sind Lebenspartnerrenten allerdings möglich.

Darauf sollten Sie achten

Je nach finanzieller Unterstützung, die man seinem Partner bzw. seiner Partnerin zukommen lassen möchte, ist es ratsam den Versicherungsschutz im Todesfall genau zu prüfen. Kontaktieren Sie dazu Ihre Pensionskasse. Nicht, dass der zurückbleibende Lebenspartner in finanzielle Nöte gerät.

Unser Angebot für Ihren Lebenspartner

Die Rente der gesetzlichen Vorsorge im Todesfall liegt oft weit tiefer als das vorgängige Einkommen der verstorbenen Person. Gewisse Pensionskassen bieten gar keine Renten für den zurückbleibenden unverheirateten Partner an. Diese Lücke kann mit swissinvestkb Safe flexibel geschlossen werden, denn dank dieser Risikoversicherung erhält der Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin zusätzliche Leistungen in Kapitalform.


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